Förderprogramm

Tipp: Den Ener­gie­be­ra­ter recht­zei­tig ein­schal­ten, um einen rei­bungs­lo­sen Ablauf bei der Gewäh­rung bean­trag­ter För­der­maß­nah­men zu gewährleisten.

BEG 

Mit der Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­te Gebäu­de (BEG) erhal­ten Sie Unter­stüt­zung bei der Sanie­rung von Gebäu­den, die dau­er­haft Ener­gie­kos­ten ein­spa­ren und damit das Kli­ma schützen.

Was wir für sie tun können

Energetischen Standard
nach BEG sicherstellen

För­der­fä­hig sind alle Maß­nah­men an Gebäu­den, die die Ener­gie­ef­fi­zi­enz verbessern.

Die Bun­des­för­de­rung für effi­zi­en­tes Bau­en – abge­kürzt BEG – fasst bis­he­ri­ge För­der­pro­gram­me zur För­de­rung von Ener­gie­ef­fi­zi­enz und erneu­er­ba­ren Ener­gien im Gebäu­de­be­reich zusam­men und unter­stützt unter ande­rem den Ein­satz von Hei­zungs­an­la­gen , die Opti­mie­rung bestehen­der Hei­zungs­an­la­gen, Maß­nah­men an der Gebäu­de­hül­le und den Ein­satz eines opti­mier­ten Systems.

BEG WG und BEG NWG sowie BEG EM in der Kre­dit­va­ri­an­te wer­den seit dem 1. Janu­ar 2018 von der KfW und seit deem 1. Juli 2021 administriert.

Erklärvideo Antragstellung

Antragsberechtigt?

Wer wird gefördert?

Fach­pla­nung und Bau­be­glei­tung der Maß­nah­men durch Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­ten wer­den bezuschusst.

  • Pri­vat­per­so­nen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • frei­be­ruf­lich Tätige
  • Kom­mu­nen
  • Kör­per­schaf­ten und Anstal­ten des öffent­li­chen Rechts
  • gemein­nüt­zi­ge Orga­ni­sa­tio­nen ein­schließ­lich Kirchen
  • Unter­neh­men, ein­schließ­lich Ein­zel­un­ter­neh­mer und kom­mu­na­le Unternehmen
  • sons­ti­ge juris­ti­sche Per­so­nen des Pri­vat­rechts, ein­schließ­lich Woh­nungs­bau­ge­nos­sen­schaf­ten

    Die Antrags­be­rech­ti­gung gilt für Eigen­tü­mer, Mie­ter oder Päch­ter des Gebäu­des, des Gebäu­des, des Gebäu­de­teils oder Grund­stücks­teils, in oder an dem bean­trag­te Maß­nah­men umge­setzt wer­den sol­len, als sowie für Auf­trag­neh­mer, die Dienst­leis­tun­gen im Auf­trag eines Drit­ten erbringen.

Gut beraten zum Förderziel

Pro­fi­tie­ren Sie als Pri­vat­per­son, Woh­nungs­ei­gen­tü­mer­ge­mein­schaft und Frei­be­ruf­ler von ver­bes­ser­ten För­der­kon­di­tio­nen, wenn Sie in Ihren Hei­zungs­an­la­gen erneu­er­ba­re Wär­me nut­zen. Damit wer­den zen­tra­le Ent­schei­dun­gen des Kli­ma­ka­bi­netts umgesetzt.

Gefördert werden … 

In Neu­bau­ten wer­den Solar­kol­lek­tor­an­la­gen mit 30 % der för­der­fä­hi­gen Kos­ten und Bio­mas­se- und Wär­me­pum­pen­an­la­gen mit 35 % der för­der­fä­hi­gen Kos­ten geför­dert, sofern sie die gel­ten­den Min­dest­an­for­de­run­gen erfül­len. In bewohn­ten Gebäu­den, d.h. sol­chen, bei denen zum Zeit­punkt des Antrags bereits seit mehr al 2 Jah­ren eine Hei­zung vor­han­den ist oder/und ein Kühl­sys­tem bereits in Betrieb genom­men war, das ersetzt oder unter­stützt wer­den soll, wer­den gefördert. 

Förderantrag?… Wir helfen!

Falls ein Ener­gie­ef­fi­zi­enz-Exper­te (EEE) ein­ge­bun­den wird, Beauf­tra­gung der tech­ni­schen Pro­jekt­be­schrei­bung (TPB). Der EEE muss dem Antrag­stel­ler die „TPB-ID“ zur Ver­fü­gung stel­len. Die­se wird im Antrag abgefragt.Holen Sie ein Ange­bot von Fach­fir­men für die geplan­te Maßnahme/das Sys­tem ein.
Ach­tung: Noch kei­nen Auf­trag ver­ge­ben. Ein erteil­ter Auf­trag gilt als vor­zei­ti­ger Beginn der Maß­nah­meund ver­hin­dert eine Förderung.

Lesen Sie das Merk­blatt zur Antrag­stel­lung und stel­len Sie den Antrag online. War­ten Sie die Bestä­ti­gungs-E-Mail mit Akti­vie­rungs­link für das BAFA-Por­tal ab. Akti­vie­ren sie danach den BAFA-Por­tal-Zugang mit­hil­fe des Aktivierungslinks.

Auf­trags­ver­ga­be / Ver­trags­ab­schluss und Umset­zung der Maß­nah­me (Instal­la­ti­on, Inbe­trieb­nah­me der Anla­ge). Hin­weis: Wird mit der Maß­nah­me nach Antrag­stel­lung, und bereits vor Erhalt des För­der­be­schei­des begon­nen, erfolgt dies auf eige­nes Risiko.

Wenn ein EEE beauf­tragt wur­de fplgt die Beauf­tra­gung und Erstel­lung des TPN (tech­ni­scher Pro­jekt­nah­weis). Dem Antrag­stel­ler muss die „TPN-ID“ durch den EEE mit­ge­teilt wer­den. Dies wird beim Online-Ver­wen­dungs­nach­weis benö­tigt. Nach Abschluss der Maß­nah­me erstel­len und über­mit­teln Sie den Ver­wen­dungs­nach­weis und laden die erfor­der­li­chen Nach­wei­se über das BAFA hoch.

Nach Fer­tig­stel­lung der Maß­nah­me, Erstel­len und Absen­den des Online-Ver­wen­dungs­nach­wei­ses sowie Upload der erfor­der­li­chen Nach­wei­se über das BAFA-Por­tal (sie­he auch Zuwen­dungs­be­scheid Punkt 4).
Über­prü­fung des Online-Nut­zungs­nach­wei­ses und der Anmel­de­infor­ma­tio­nen.
Nach posi­ti­ver Prü­fung stellt das BAFA den Steu­er­be­scheid per Post zu und zahlt den gewähr­ten Zuschuss aus.

Durch eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung kön­nen in aller Regel Ener­gie und Treib­haus­ga­se ein­ge­spart wer­den. Eine Ener­gie­be­ra­tung für Wohn­ge­bäu­de wird des­halb vom Bund gefördert.

Büro

Grö­ne­berg­stra­ße 46
D‑59069 Hamm

Alle Rech­te vor­be­hal­ten: Inge­nieur­bü­ro Schi­cken­tanz 2022

Ihre Anfrage zur Energieberatung gemäß
DIN 18599 für ein Wohngebäude

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner