Sowohl bei energieeffizienter Neubau als auch im Falle einer Sanierung – jedes Haus hat diverse Eigenheiten. Daher müssen die Energiesparpotentiale der Architektur des Gebäudes entsprechend individuell ermittelt werden.
Gemessen am Auftragsumfang erhalten Sie hierzu ein transparentes individuelles Angebot.
Die Bauaufsicht wird zu 50 % vom Staat gefördert. Bis 5.000€ bei Einzelmaßnahmen und 10.000€ beim Effizienzhaus.
Ihr Eigenbeitrag entspricht in der Regel der Hälfte meines Honorars.
Sind Sie zum Abzug der Vorsteuer berechtigt (z.B. Unternehmen), sind die Angaben Netto und werden auf die Netto-Investitionssumme gerechnet. Sind Sie nicht Vorsteuerabzugsberechtigt (z.B. Privatpersonen), sind die Angaben Brutto und werden auf die Brutto-Investitionssumme gerechnet
Wichtig ist dabei, dass Planungsleistungen weiterer beteiligter Gewerke (z.B. TGA-Planung, Lüftungsplanung, Architekt) oft ebenfalls im Rahmen der Baubegleitung förderfähig sind. Mit anderen Worten: Beauftragen Sie einen Energieberater mit der Baubegleitung, halbieren sich bis zur Fördergrenze der Baubegleitung die Planungshonorare der weiteren Gewerke.
Der Leistungsaufwand wird auf Basis der umzusetzenden Maßnahmen berechnet.Viele meiner Leistungen sind Pflichtnachweise für für den Fördermittelgeber. Aber auch Sie profitieren durch Antragsmanagement, Prüfung der Angebote und Rechnungsprüfungen sowie Baustellenbesichtigungen und Qualitätsprüfungen. Dazu zählen u. a. Prüfung der Luftdichtheit und Thermographie.
Bei Bedarf sind eine raumweise Heizlastberechnung, die Berechnung des hydraulischen Abgleiches nach Verfahren B sowie ein Lüftungskonzept enthalten.
Die Baubegleitung wird zu 50% (bis 5.000 bei Einzelmaßnahmen und 10.000€ beim Effizienzhaus) vom Staat gefördert. Ihr Eigenanteil beläuft sich somit im Regelfall auf die Hälfte meines Honorars.
Die Baubegleitung sichert durch die Kontrolle eine die qualitativ hochwertigen Bauausführung.
Ist es möglich ohne vorherige Beratung in die Umsetzung starten?
Ja – allerdings nur, sofern keine Bilanzierung des Gebäudes notwendig ist. Allerdingsverzichten Sie damit auf den iSFP-Förderbonus von 5%.
Die Bilanzierung des Gebäudes ist für Effizienzhausmaßnahmen obligatorisch, weiterhin für Zusatzleistungen wie Heizlastberechnung, Lüftungskonzept und Berechnung des hydraulischen Abgleiches.
- Daher ist ein Quereinstieg direkt in die Umsetzung nur bei Einzelmaßnahmen ohne Notwendigkeit einer der obigen Zusatzleistungen möglich.
- Ob ich eine Bilanzierung übernehmen kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Das Projekt muss hierfür in EVEBI vorliegen und das Raumbuch vollständig ausgefüllt sein (raumweise Bilanzierung, z.B. mittels E‑CAD).
Ja, solange die Förderung noch nicht beantragt und die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Eine laufende Maßnahme übernehme ich nur in Notfällen (z.B. nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit des Kollegen).
Sofern Ihnen bereits ein iSFP vorliegt und die geplante Maßnahme aus diesem hervorgeht, beantrage ich Ihnen gerne die zusätzlichen 5% Bonusförderung.