Tipp: Den Energieberater rechtzeitig einschalten, um einen reibungslosen Ablauf bei der Gewährung beantragter Fördermaßnahmen zu gewährleisten.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.
Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern.
Die Bundesförderung für effizientes Bauen – abgekürzt BEG – fasst bisherige Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz von Heizungsanlagen , die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz eines optimierten Systems.
BEG WG und BEG NWG sowie BEG EM in der Kreditvariante werden seit dem 1. Januar 2018 von der KfW und seit deem 1. Juli 2021 administriert.
Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten werden bezuschusst.
Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft und Freiberufler von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen. Damit werden zentrale Entscheidungen des Klimakabinetts umgesetzt.
In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30 % der förderfähigen Kosten und Biomasse- und Wärmepumpenanlagen mit 35 % der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die geltenden Mindestanforderungen erfüllen. In bewohnten Gebäuden, d.h. solchen, bei denen zum Zeitpunkt des Antrags bereits seit mehr al 2 Jahren eine Heizung vorhanden ist oder/und ein Kühlsystem bereits in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert.
Falls ein Energieeffizienz-Experte (EEE) eingebunden wird, Beauftragung der technischen Projektbeschreibung (TPB). Der EEE muss dem Antragsteller die „TPB-ID“ zur Verfügung stellen. Diese wird im Antrag abgefragt.Holen Sie ein Angebot von Fachfirmen für die geplante Maßnahme/das System ein.
Achtung: Noch keinen Auftrag vergeben. Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Beginn der Maßnahmeund verhindert eine Förderung.
Lesen Sie das Merkblatt zur Antragstellung und stellen Sie den Antrag online. Warten Sie die Bestätigungs-E-Mail mit Aktivierungslink für das BAFA-Portal ab. Aktivieren sie danach den BAFA-Portal-Zugang mithilfe des Aktivierungslinks.
Auftragsvergabe / Vertragsabschluss und Umsetzung der Maßnahme (Installation, Inbetriebnahme der Anlage). Hinweis: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und bereits vor Erhalt des Förderbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
Wenn ein EEE beauftragt wurde fplgt die Beauftragung und Erstellung des TPN (technischer Projektnahweis). Dem Antragsteller muss die „TPN-ID“ durch den EEE mitgeteilt werden. Dies wird beim Online-Verwendungsnachweis benötigt. Nach Abschluss der Maßnahme erstellen und übermitteln Sie den Verwendungsnachweis und laden die erforderlichen Nachweise über das BAFA hoch.
Nach Fertigstellung der Maßnahme, Erstellen und Absenden des Online-Verwendungsnachweises sowie Upload der erforderlichen Nachweise über das BAFA-Portal (siehe auch Zuwendungsbescheid Punkt 4).
Überprüfung des Online-Nutzungsnachweises und der Anmeldeinformationen.
Nach positiver Prüfung stellt das BAFA den Steuerbescheid per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.